Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig ohne Abzug. Zurückhaltungen von Zahlungen oder Aufrechnung wegen bestrittener Gegenansprüche oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung, nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Rückstand, so kann an noch ausstehenden Lieferungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Nachfolgende Rechnungen werden dann sofort fällig.
Gerät der Käufer mit einer Leistung in Verzug, so ist DUODOMI Objekteinrichtungen nach Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsdatum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. DUODOMI Objekteinrichtungen ist gleichfalls berechtigt, die Ware nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen seit Ablauf der Nachfrist freihändig oder öffentlich zu versteigern.
Im Gegenzug verpflichtet sich DUODOMI Objekteinrichtungen, zustehende Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit die zu sichernden Forderungen beglichen sind.
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung vorstehenden Schriftformerfordernisses.
Nürnberg, April 2008, Firma DUODOMI Objekteinrichtungen GmbH (HRB 24167 AG Nürnberg)